1. Geltungsbereich – Vertragsgegenstand
1.1.
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Münnecke & Vollmers GbR mit ihren Vertragspartnern („Kunde“) im Bereich Beratung, IT- und Cybersecurity-Dienstleistungen, Sicherheitsprüfungen, Schulungen und damit zusammenhängende Leistungen.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur nach schriftlicher Bestätigung anerkannt.
1.2.
Alle Vereinbarungen zur Ausführung eines Auftrags bedürfen der Textform. Änderungen oder Ergänzungen ebenfalls.
1.3.
Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend. Aufträge gelten erst mit schriftlicher Bestätigung durch die Münnecke & Vollmers GbR als angenommen.
1.4.
Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch ohne ausdrückliche erneute Vereinbarung.
1.5.
Der Leistungsumfang ergibt sich aus Projektverträgen, Briefings, Ausschreibungen und Leistungsbeschreibungen der Münnecke & Vollmers GbR.
2. Vertragsbestandteile und Änderungen des Vertrages
2.1.
Vertragsgrundlage sind der Projektvertrag, seine Anlagen und das Briefing des Kunden.
Mündlich oder fernmündlich übermittelte Briefings werden von der Münnecke & Vollmers GbR in einem Re-Briefing dokumentiert. Dieses wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde innerhalb von 3 Werktagen nicht widerspricht.
2.2.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Mehraufwand ist zu vergüten.
2.3.
Verlängerungen von Leistungs- oder Lieferterminen erfolgen bei unverschuldeten Verzögerungen, höherer Gewalt oder fehlender Mitwirkung des Kunden. Schadensersatzansprüche daraus bestehen nicht.
3. Urheber- und Nutzungsrechte
3.1.
Alle im Rahmen des Auftrags von der Münnecke & Vollmers GbR erstellten schriftlichen Berichte, Analysen, Schulungsunterlagen, Checklisten, Leitfäden, Grafiken oder Software/Tools bleiben geistiges Eigentum der Münnecke & Vollmers GbR.
3.2.
Der Kunde erhält an diesen Leistungen ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ausschließlich zur Verwendung im Rahmen des vertraglich vereinbarten Projekts. Eine Nutzung darüber hinaus bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Münnecke & Vollmers GbR.
3.3.
Reine Beratungsleistungen, mündliche Empfehlungen, Security Awareness-Schulungen oder Workshops unterliegen keiner Urheberrechtsübertragung. Der Kunde darf die Inhalte für interne Zwecke verwenden, eine Weitergabe an Dritte oder Vervielfältigung ohne Zustimmung ist jedoch nicht gestattet, soweit schutzfähige Unterlagen oder Tools betroffen sind.
3.4.
Der Kunde darf die von der Münnecke & Vollmers GbR erstellten Unterlagen oder Tools nicht ändern, nachahmen, weiterverkaufen oder öffentlich zugänglich machen. Bei Zuwiderhandlung steht der Münnecke & Vollmers GbR das Recht auf eine angemessene Vertragsstrafe oder ein Zusatzhonorar zu.
3.5.
Die Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte oder für andere Projekte als im Vertrag definiert, ist honorarpflichtig und bedarf der schriftlichen Zustimmung der Münnecke & Vollmers GbR.
3.6.
Die Münnecke & Vollmers GbR ist berechtigt, Informationen über den Umfang der Nutzung einzuholen und gegebenenfalls anzupassen, wenn eine über den Vertragszweck hinausgehende Nutzung festgestellt wird.
4. Vergütung
4.1.
Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.
Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Münnecke & Vollmers GbR ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozent über dem Basiszinssatz (BGB §288 II nF) zu.
Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.
4.2.
Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann die Münnecke & Vollmers GbR dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen.
Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten der Münnecke & Vollmers GbR verfügbar sein.
4.3.
Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten, Planungen und dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändern, werden der Münnecke & Vollmers GbR alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt. Gleichermaßen wird die Münnecke & Vollmers GbR von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.
4.4.
Bei einem Rücktritt des Kunden von einem Auftrag vor Beginn des Projektes, berechnet die Münnecke & Vollmers GbR dem Kunden folgende Prozentsätze vom ursprünglich vertraglich geregelten Honorar als Stornogebühr:
– bis sechs Monate vor Beginn des Auftrages 10%,
– ab sechs Monate bis drei Monate vor Beginn des Auftrages 25%,
– ab drei Monate bis vier Wochen vor Beginn des Auftrages 50%,
– ab vier Wochen bis zwei Wochen vor Beginn des Auftrages 80%,
– ab zwei Wochen vor Beginn des Auftrages 100%.
4.5.
Alle in Angeboten und Aufträgen genannte Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
5. Zusatzleistungen
5.1.
Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und der Nachhonorierung.
6. Geheimhaltungspflicht der Münnecke & Vollmers GbR
6.1.
Alle durch den Auftrag erhaltenen Informationen sind streng vertraulich. Mitarbeiter und Dritte werden ebenso verpflichtet.
7. Mitwirkungspflicht des Kunden
7.1.
Der Kunde stellt alle notwendigen Daten, Inhalte und Zugänge zur Verfügung. Für Richtigkeit und Vollständigkeit ist der Kunde verantwortlich.
7.2.
IT-Infrastruktur, Hosting und Systeme liegen in der Verantwortung des Kunden. Die Münnecke & Vollmers GbR übernimmt keine Systemverantwortung, außer vertraglich vereinbart.
7.3.
Der Kunde beteiligt sich an Schulungen und Sicherheitsmaßnahmen für Mitarbeiter, soweit erforderlich.
8. Abnahme
8.1.
Abnahmetermine werden im Projektverlauf einvernehmlich durch die Parteien bestimmt. Die Münnecke & Vollmers GbR ist berechtigt, dem Kunden einzelne Leistungen zur Teilabnahme vorzulegen.
8.2.
Sobald die Münnecke & Vollmers GbR die Leistung bzw. Teilleistung erbracht hat, wird der Kunde innerhalb von einer Woche eine Funktionsprüfung durchführen und die Münnecke & Vollmers GbR über das Ergebnis der Funktionsprüfung, insbesondere über auftretende offensichtliche Mängel, in Textform unterrichten.
Sofern der Kunde der Münnecke & Vollmers GbR innerhalb dieser Frist keine offensichtlichen Mängel anzeigt oder die Leistung der Münnecke & Vollmers GbR in Gebrauch nimmt, gilt die Abnahme als erteilt.
8.3.
Anlässlich der Funktionsprüfung auftretende, abnahmerelevante Mängel wird die Münnecke & Vollmers GbR in angemessener Frist beseitigen oder in sonstiger Form beheben. Hiernach ist die betreffende Funktionsprüfung zu wiederholen.
Die Abnahme darf nicht verweigert werden wegen unerheblicher Abweichungen der Leistung von der Leistungsbeschreibung.
9. Gewährleistung/Haftung der Münnecke & Vollmers GbR
9.1.
Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch die Münnecke & Vollmers GbR erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts, des Datenschutzrechts und der speziellen digitalen Rechte verstoßen.
Die Münnecke & Vollmers GbR ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt die Münnecke & Vollmers GbR von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Münnecke & Vollmers GbR auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat.
Die Anmeldung solcher Bedenken durch die Münnecke & Vollmers GbR beim Kunden hat unverzüglich nach Bekanntwerden in Textform zu erfolgen. Erachtet die Münnecke & Vollmers GbR bei durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit der Münnecke & Vollmers GbR die Kosten hierfür der Kunde.
9.2.
Haftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Maximal haftbar ist das vereinbarte Honorar.
9.3.
Die Münnecke & Vollmers GbR haftet nicht für Aussagen des Kunden oder deren Rechtmäßigkeit gegenüber Dritten.
10. Datenschutz
10.1
Informationen zum Datenschutz entnimmt der Kunde der Datenschutzerklärung der Münnecke & Vollmers GbR unter: https://muennecke-vollmers.de/datenschutz
10.2.
Besondere Sicherheitsmaßnahmen sind bei sensiblen Daten einzuhalten; Kunden haben für Einhaltung gesetzlicher Vorschriften Sorge zu tragen.
11. Leistungen Dritter
11.1.
Von der Münnecke & Vollmers GbR eingeschaltete freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Münnecke & Vollmers GbR. Der Kunde verpflichtet sich, diese im Rahmen der Auftragsdurchführung von der Münnecke & Vollmers GbR eingesetzten Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung der Münnecke & Vollmers GbR weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.
12. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten
12.1.
Alle Unterlagen, Daten und Zwischenschritte bleiben Eigentum der Münnecke & Vollmers GbR.
13. Vertragsdauer, Kündigungsfristen
13.1.
Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Textform.
14. Streitigkeiten
14.1.
Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten Projektes, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Honorierung werden externe Gutachten erstellt um möglichst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kosten hierfür werden vom Kunden und der Münnecke & Vollmers GbR geteilt.
15. Schlussbestimmungen
15.1.
Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
15.2.
Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
17.3.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Brest.
Brest, 3. Mai 2026