1. Geltungsbereich – Vertragsgegenstand

1.1.
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Münnecke & Vollmers GbR aus den Bereichen Unternehmenskommunikation, klassisches und digitales Marketing, Design, Web- und Shopentwicklung, Konzept, Beratung und Strategie mit ihren Vertragspartnern, nachstehend „Kunde“ genannt.

Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von der Münnecke & Vollmers GbR nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.

1.2.
Alle Vereinbarungen, die zwischen der Münnecke & Vollmers GbR und dem Kunden zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in textlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

1.3.
Angebote und Kostenvoranschläge der Münnecke & Vollmers GbR sind stets freibleibend und unverbindlich. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von der Münnecke & Vollmers GbR in Textform bestätigt werden.

1.4.
Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.5.
Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus den Ausschreibungsunterlagen, Briefings, Projektverträgen, deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen der Münnecke & Vollmers GbR.

2. Vertragsbestandteile und Änderungen des Vertrages

2.1.
Grundlage für die Agenturarbeit und Vertragsbestandteil ist neben dem Projektvertrag und seinen Anlagen das vom Kunden der Münnecke & Vollmers GbR auszuhändigende Briefing.

Wird das Briefing vom Kunden der Münnecke & Vollmers GbR mündlich oder fernmündlich mitgeteilt, so erstellt die Münnecke & Vollmers GbR über den Inhalt des Briefings ein Re-Briefing, welches dem Kunden nach der mündlichen oder fernmündlichen Mitteilung übergeben wird.

Dieses Re-Briefing wird verbindlicher Vertragsbestandteil, wenn der Kunde diesem Re-Briefing nicht innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt widerspricht.

2.2.
Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/ oder seiner Bestandteile bedarf der Textform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.

2.3.
Vereinbarte Leistungs- und Liefertermine verlängern sich jeweils um den Zeitraum, in dem die Münnecke & Vollmers GbR durch Umstände, die nicht von ihr zu vertreten sind, an der Erbringung der Leistung gehindert ist.

Gleiches gilt für den Zeitraum, in dem die Münnecke & Vollmers GbR auf Informationen oder Mitwirkungshandlungen des Kunden wartet.

Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Münnecke & Vollmers GbR, dass vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen die Münnecke & Vollmers GbR resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.

3. Urheber- und Nutzungsrechte

3.1.
Der Kunde erwirbt nur mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von der Münnecke & Vollmers GbR im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten.

Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist, für die vertraglich vereinbarte Nutzung in Textform. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben bei der Münnecke & Vollmers GbR.

3.2.
Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

3.3.
Die Münnecke & Vollmers GbR darf die von ihr entwickelten Werbemittel, Agentur- und Designleistungen, Websites und Onlineshops angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren.

3.4.
Die Arbeiten der Münnecke & Vollmers GbR dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragten Dritten weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden.

Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht der Münnecke & Vollmers GbR vom Kunden ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5-fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorares zu.

3.5.
Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung der Münnecke & Vollmers GbR.

3.6.
Über den Umfang der Nutzung steht der Münnecke & Vollmers GbR ein Auskunftsanspruch zu.

4. Vergütung

4.1.
Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.

Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Münnecke & Vollmers GbR ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozent über dem Basiszinssatz (BGB §288 II nF) zu.

Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.

4.2.
Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann die Münnecke & Vollmers GbR dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen.

Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten der Münnecke & Vollmers GbR verfügbar sein.

4.3.
Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten, Planungen und dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändern, werden der Münnecke & Vollmers GbR alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt. Gleichermaßen wird die Münnecke & Vollmers GbR von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.

4.4.
Bei einem Rücktritt des Kunden von einem Auftrag vor Beginn des Projektes, berechnet die Münnecke & Vollmers GbR dem Kunden folgende Prozentsätze vom ursprünglich vertraglich geregelten Honorar als Stornogebühr:

– bis sechs Monate vor Beginn des Auftrages 10%,
– ab sechs Monate bis drei Monate vor Beginn des Auftrages 25%,
– ab drei Monate bis vier Wochen vor Beginn des Auftrages 50%,
– ab vier Wochen bis zwei Wochen vor Beginn des Auftrages 80%,
– ab zwei Wochen vor Beginn des Auftrages 100%.

4.5.
Alle in Angeboten und Aufträgen genannte Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

5. Zusatzleistungen

5.1.
Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und der Nachhonorierung.

6. Geheimhaltungspflicht der Münnecke & Vollmers GbR

6.1.
Die Agentur ist verpflichtet, alle Kenntnisse, die sie aufgrund eines Auftrages vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte, ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.

7. Mitwirkungspflicht des Kunden

7.1.
Der Kunde stellt der Münnecke & Vollmers GbR alle für die Durchführung des Projekets benötigten Daten, Inhalte und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Für die Beschaffung und/oder Herstellung der Daten, Inhalte und Unterlagen ist der Kunde selbst verantwortlich.

Alle Arbeitsunterlagen werden von der Münnecke & Vollmers GbR sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt und nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt. Nach Beendigung des Auftrages/Projektes werden die Arbeitsunterlagen – auf Wunsch – an den Kunden zurückgegeben.

7.2.
Der Kunde wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere Dienstleister oder Agenturen nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit der Münnecke & Vollmers GbR erteilen.

7.3
Für die Einrichtung und Aufrechterhaltung der IT-Infrastruktur (Host, Provider) für einen Onlineshop oder Webseiten ist der Kunde selbst verantwortlich.

Die Münnecke & Vollmers GbR übernimmt keine Systemverantwortung. Die Systemverantwortung für die IT-Infrastruktur obliegt ausschließlich dem jeweiligen Vertragspartner des Kunden.

8. Abnahme

8.1.
Abnahmetermine werden im Projektverlauf einvernehmlich durch die Parteien bestimmt. Die Münnecke & Vollmers GbR ist berechtigt, dem Kunden einzelne Leistungen zur Teilabnahme vorzulegen.

8.2.
Sobald die Münnecke & Vollmers GbR die Leistung bzw. Teilleistung erbracht hat, wird der Kunde innerhalb von einer Woche eine Funktionsprüfung durchführen und die Münnecke & Vollmers GbR über das Ergebnis der Funktionsprüfung, insbesondere über auftretende offensichtliche Mängel, in Textform unterrichten.

Sofern der Kunde der Münnecke & Vollmers GbR innerhalb dieser Frist keine offensichtlichen Mängel anzeigt oder die Leistung der Münnecke & Vollmers GbR in Gebrauch nimmt, gilt die Abnahme als erteilt.

8.3.
Anlässlich der Funktionsprüfung auftretende, abnahmerelevante Mängel wird die Münnecke & Vollmers GbR in angemessener Frist beseitigen oder in sonstiger Form beheben. Hiernach ist die betreffende Funktionsprüfung zu wiederholen.

Die Abnahme darf nicht verweigert werden wegen unerheblicher Abweichungen der Leistung von der Leistungsbeschreibung.

9. Gewährleistung/Haftung der Münnecke & Vollmers GbR

9.1.
Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch die Münnecke & Vollmers GbR erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts, des Datenschutzrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen.

Die Münnecke & Vollmers GbR ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt die Münnecke & Vollmers GbR von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Münnecke & Vollmers GbR auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat.

Die Anmeldung solcher Bedenken durch die Münnecke & Vollmers GbR beim Kunden hat unverzüglich nach Bekanntwerden in Textform zu erfolgen. Erachtet die Münnecke & Vollmers GbR bei durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit der Münnecke & Vollmers GbR die Kosten hierfür der Kunde.

9.2.
Die Münnecke & Vollmers GbR haftet in keinem Fall für die in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Die Münnecke & Vollmers GbR haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzepte und Entwürfe.

9.3.
Die Münnecke & Vollmers GbR haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung der Münnecke & Vollmers GbR wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag der Münnecke & Vollmers GbR, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt.

10. Verwertungsgesellschaften

10.1.
Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften, wie beispielsweise an die GEMA, abzuführen. Werden diese Gebühren von der Münnecke & Vollmers GbR verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese der Münnecke & Vollmers GbR gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.

10.2.
Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und wer-beberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person, eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich.

11. Datenschutz

11.1
Informationen zum Datenschutz entnimmt der Kunde der Datenschutzerklärung der Münnecke & Vollmers GbR unter: https://muennecke-vollmers.de/datenschutz

12. Leistungen Dritter

12.1.
Von der Münnecke & Vollmers GbR eingeschaltete freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Münnecke & Vollmers GbR. Der Kunde verpflichtet sich, diese im Rahmen der Auftragsdurchführung von der Münnecke & Vollmers GbR eingesetzten Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung der Münnecke & Vollmers GbR weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.

13. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten

13.1.
Alle Arbeitsunterlagen, elektronischen Daten und Aufzeichnungen, die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten der Münnecke & Vollmers GbR angefertigt werden, verbleiben bei der Münnecke & Vollmers GbR.

Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. Die Münnecke & Vollmers GbR schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten, etc.

14. Suchmaschinenoptimierung (SEO), Media-Planung und Media-Durchführung

14.1.
Beauftragte Projekte im Bereich SEO und Media-Planung besorgt die Münnecke & Vollmers GbR nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Einen bestimmten werblichen Erfolg schuldet die Münnecke & Vollmers GbR dem Kunden durch diese Leistungen nicht.

15. Vertragsdauer, Kündigungsfristen

15.1.
Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Textform.

16. Streitigkeiten

16.1.
Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten Projektes, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Honorierung werden externe Gutachten erstellt um möglichst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kosten hierfür werden vom Kunden und der Münnecke & Vollmers GbR geteilt.

17. Schlussbestimmungen

17.1.
Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

17.2.
Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

17.3.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Brest.

Brest, 1. August 2019